Beratungsdienste
Psychosoziale Prozessbegleitung
Qualifizierte Unterstützung bei Gerichtsprozessen –
Sie sind nicht allein!
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie sind infolgedessen erheblich belastet oder befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation? Dann können Sie sich durch einen/eine ProzessbegleiterIn unterstützen lassen.
Der Anspruch darauf ist gesetzlich begründet. Sie haben das Recht auf Prozessbegleitung während des Ermittlungsverfahrens und in der Hauptverhandlung, gemäß § 406g Absatz 1 StPO.
In bestimmten Fällen besteht sogar ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Eine Beiordnung kommt insbesondere in Betracht für
- minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten und
- Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.
Ihre Ansprechpersonen
Qualifizierte Unterstützung durch engagierte Fachkräfte
Jedes unserer Beratungsangebote wird ausnahmslos von professionellen, einschlägig qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt. Unser Team verfügt über jahrzehntelange Erfahrung, einen ganzheitlichen Blick auf die jeweilige Lebenssituation und eine breite Vernetzung mit weiteren therapeutischen, psychologischen und sozialen Diensten. So werden wir den individuellen Bedürfnissen jedes von uns betreuten Menschen gerecht!
Cornelia Schmiegel
Lara Joachim
Dorothea Hunger-Stöver
Notfall-Hotline
Wenn in einer akuten Notsituation schnelle Unterstützung gefragt ist, sind die AnsprechpartnerInnen der Notfall-Hotline rund um die Uhr für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
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Kontakt
Sprechen Sie mit uns!
Benötigen auch Sie Unterstützung in einer besonderen Lebenssituation oder haben Sie noch Fragen zu unserem Betreuungs- und Beratungsangebot? Dann nehmen Sie gern direkt Kontakt zu uns auf.
- +49 5251 12196 0
- +49 5251 12196 22
- info@skf-paderborn.de